Die Aufstellung und Fortschreibung der Flächennutzungspläne gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Städte, Ämter und Gemeinden.
Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen, neue städtebauliche Projekte oder eine Gemeindeneuordnung machen vielfach die Überarbeitung und Änderung von bereits rechtskräftigen Flächennutzungsplänen erforderlich.
Insbesondere die absehbare demografische Entwicklung sowie fortschreitende strukturelle Änderungen in den Funktionen der Städte und Gemeinden können die Ziele und Prämissen der bisherigen Flächennutzungspläne in Frage stellen. Die Konzentration auf das Machbare, die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gemeinden, ein gezieltes Flächenmanagement und nicht zuletzt ein schonender und nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen sind künftige Herausforderungen an die Flächennutzungsplanung. Aber auch neue Projekte und Ansiedlungserfolge sowie die Vorsorge für eine verträgliche Energiegewinnung und Leitungsführung müssen in der Flächennutzungsplanung berücksichtigt werden.
Unser Büro bearbeitet die Neuaufstellung von Flächennutzungsplänen ebenso wie die Durchführung von projekt- oder teilgebietsbezogenen Änderungsverfahren. Neben der eigentlichen Planaufstellung übernehmen wir dabei die Bearbeitung oder Koordination von Fachbeiträgen, die Durchführung und Auswertung der Verfahren zur Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden sowie die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
letzte Änderung: 15.08.2024