Verständlich kommunizieren: Städtebauliche Satzungen
Als eigenständige Regelungsinstrumente oder als Ergänzung zum übrigen Instrumentarium der verbindlichen Bauleitplanung stehen den Gemeinden die Satzungen nach dem Baugesetzbuch und den Landesbauordnungen zur Verfügung.
Auf der Grundlage eingehender Analysen bearbeitet unser Büro Gestaltungs-, Erhaltungs- und Innenbereichssatzungen und begleitet fachlich die Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren.
Für die Handhabung in den Behörden ebenso wie für die Kommunikation mit den Betroffenen hat es sich bewährt, die für Genehmigungsbehörden, Bauherren und Bürger wesentlichen Ziele und Inhalte von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen in einer leicht verständlichen, beispielhaft illustrierten Broschüre zusammenzustellen.
letzte Änderung: 13.08.2024