Die Prüfung der Umweltsituation ist integraler Teil der Bebauungsplanung geworden, die Bedeutung des Artenschutzes ist gewachsen.
Städtebauliche Planungen, die ohne fachlichen Bezug zu Natur und Landschaft auskommen, sind heute nicht mehr denkbar und zulässig. Allein die genaue Kenntnis und Bewertung der landschaftlichen Ausgangssituation am Planungsort hilft, spätere Umsetzungsprobleme zu vermeiden. Dies gilt auch für den städtischen Bereich.
Bei immer mehr Planungen zeigen sich auch Probleme durch Verkehrs-, Gewerbe-, Sport- oder Veranstaltungslärm. Die klassischen Konzepte des Immissionsschutzes durch Entflechtung und Einhalten von Schutzabständen helfen im städtischen Bereich kaum weiter, ebensowenig Lärmschutzwände u.ä. Vielmehr können auch in belasteten Lagen schutzbedürftige Nutzungen durch ein geeignetes Bündel an Maßnahmen aus Baukörperstellungen, Gebäudedämmung, die Anordnung von Aufenthaltsräumen sowie technische Einrichtungen am Gebäude ermöglicht werden.
Aufgabenbezogen kooperieren wir daher mit Fachplanungsbüros (Landschaftsplanung, Fachgutachtern für Immissionsschutz) und Spezialisten für pflanzen- oder tierkundliche Fragestellungen und Untersuchungen (Artenschutz, geschützte Biotope) sowie für die Gartendenkmalpflege.
Durch verschiedenste Planverfahren ist unser Büro erfahren im Umgang mit Umwelt- und Immissionsschutzthemen im Rahmen der Bauleitplanung. Dazu gehören u.a. die vorausschauende Berücksichtigung entsprechender Fragestellungen, die Mitwirkung bei der Auswahl von Fachgutachtern und deren Aufgabenstellungen, die Prüfung von Umweltberichten und Fachgutachten in Bezug auf ihre Relevanz und Verwendbarkeit bei der Bauleitplanung. Schließlich müssen Umweltberichte, Artenschutz- und Immissionsschutzgutachten sachgerecht ausgewertet, in den Bebauungsplan integriert und in rechtssichere Festsetzungen umgesetzt werden.
letzte Änderung: 13.08.2024