Von der kleinen neuen Wohnanlage über die Planung komplexer Standorte bis hin zur großflächigen Neustrukturierung von Stadtbrachen reicht unser Aufgabenfeld Bebauungsplanung.
Hinzu kommen Aufgaben zur Sicherung städtebaulicher Qualitäten (z.B. in Villenvierteln) oder zur Abwehr unerwünschter Überformungen (z.B. durch zentrenschädlichen Einzelhandel). Auch verbindliche Regelungen zum Umweltschutz (Vegetationsbestand, Ausgleichsmaßnamen, Lärm, Altlasten) bedürfen regelmäßig der rechtlichen Sicherung in Bebauungsplänen. Eine Besonderheit sind Bebauungspläne, die eine Planfeststellung nach Fachplanungsrecht ersetzen, also etwa der Planung einer Bundesfernstraße dienen. Ziel ist stets die zügige und rechtsichere Umsetzung der gemeindlichen Planungsabsichten, häufig auch in Kooperation mit privaten Vorhabenträgern.
Unser Büro bearbeitet die unterschiedlichsten Aufgabenstellungen der Bebauungsplanung mit großer Erfahrung und nachweisbarem Festsetzungserfolg. Kein Plan ist dabei wie der andere, und immer bedarf es der Auslotung der planungsrechtlichen Möglichkeiten und einer zielorientierten Verfahrensführung. Auch der Umgang mit den Anforderungen und Eigenheiten der jeweiligen Fach- und Genehmigungsbehörden ist oft maßgeblich für ein erfolgreiches Verfahren.
Unser Büro bietet von der vorausschauenden planungsrechtlichen Beratung, der Verfahrensberatung (z.B. Anwendung des beschleunigten Verfahrens), der Integration von Fachbeiträgen (Architektenentwürfe, Ingenieurplanungen, Fachgutachten, Umweltprüfungen, Artenschutzgutachten etc.) über die Planbearbeitung selbst durch alle Verfahrenstufen bis zur Durchführung der Beteiligungsverfahren alle Leistungen, die für eine zügige Planreife von Vorhaben und schließlich eine problemlose Festsetzung des Bebauungsplans erforderlich sind.
letzte Änderung: 18.06.2024